Seit dem 10.09.2008 müssen alle Bewerber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1/D1E/D/DE (gewerblicher Personenverkehr und ab dem 10.09.2009 alle Bewerber einer Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E/C/CE (gerwerblicher Güterverkehr) zusätzlich zur gewohnten Fahrerlaubnisausbildung eine Grunqualifikation bzw. beschleunigte Grundqulifikation erwerben.
In Fahrschulen erfolgt meist die beschleinigt Grundqualifikation. Diese umfasst 140 Stunden a 60 min und wird mit einer schriftlichen Prüfung bei der zuständigen IHK abgeschlossen.
Erst danach ist man berechtigt, im gewerblichen Personen - bzw. Güterverkehr tätig zu sein.
Für Umsteiger bzw Quereinsteiger sind verkürzte Ausbildungen möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Servicebüro in der Zeit von Mo - Fr. 11.00 Uhr bis 17.30 Uhr.